Einstieg zum Aufstieg
Wir bieten Ihnen Ihre maßgeschneiderte berufsbegleitende Weiterbildung. Damit stärken Sie Ihr persönliches Profil, ergänzen eigene Fachkompetenzen und eröffnen sich berufliche Perspektiven mit Zukunft. Unsere Kernkompetenz liegt seit mehr als zwei Jahrzehnten in der zielgerichteten Vorbereitung der Teilnehmer auf die unterschiedlichen Kammerabschlüsse und auf die zahlreichen staatlichen Abschlüsse unserer berufsbegleitenden Fachschulen.
Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen IHK in Braunschweig
Heinrich-Büssing-Ring 41a-f
38102 Braunschweig
Spätere Anmeldungen auf Anfrage
Ob in Krankenhäusern, Altenheimen, bei Rettungsdiensten, Reha-Kliniken oder ambulante Dienste - Sie planen und steuern betriebliche Abläufe. Dabei leiten Sie Ihre Mitarbeiter fachmännisch an. Aufbauend auf Ihren beruflichen Erfahrungen vermittelt Ihnen der Lehrgang das entsprechende umfassende Wissen, das Sie benötigen, um leitende Aufgaben im kaufmännischen, organisatorischen und verwaltenden Bereich zu übernehmen. So qualifizieren Sie sich zum gesuchten kaufmännischen Nachwuchs, dem im Gesundheits- und Sozialwesen attraktive Fach- und Führungspositionen offen stehen.
Der Lehrgang bereitet auf die Abschlussprüfung vor der IHK vor, Lerninhalte sind an den Rahmenlehrplan des DIHK und an die Prüfungsordnung der IHK angepasst.
- Der Unterricht findet berufsbegleitend statt und wird von erfahrenen Dozenten vor Ort durchgeführt.
- Die Lehrgangsgebühren betragen 3.850,- Euro, nicht enthalten sind die IHK Prüfungsgebühren sowie ggf. Literatur.
- Lehrgangskosten sowie die IHK Prüfungsgebühren können durch das Aufstiegs-Bafög mit bis zu 75% gefördert werden.
Förderung der Lehrgangsgebühr:
Lehrgangsgebühr | 3.850,00 € |
Zuschuss NBank | 1.925,00 € |
Darlehen KfW-Bank | 1.925,00 € |
abzgl. Zuschuss nach Bestehen der Prüfung | - 962,50 € |
Eigenanteil 25 % der Lehrgangskosten* | 962,50 € |
* Der Eigenanteil an den Lehrgangskosten muss erst nach Beendigung des Lehrgangs/der Prüfung an die KfW-Bank zurückgezahlt werden.
Möchten Sie persönlich beraten werden? Dann vereinbaren Sie gern einen Termin unter 0531-2211-431 oder per Mail an weiterbildung@oks.de .
Vorbereitung auf die Kammerprüfung im Oktober 2025
Berufstätige
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesen und danach insgesamt eine mindestens eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf des Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. ein mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
5. insgesamt eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.
Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) möglich. Näheres dazu unter www.aufstiegs-bafoeg.info oder www.nbank.de
berufsbegleitend
Montag und Mittwoch: 18:00 - 21:15 Uhr
1x monatlich samstags von 8.00-13.00 Uhr
Änderungen vorbehalten
optional vor der Prüfung