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Qualifizierung mit Praxis

Eine Weiterbildung bietet die Möglichkeit, vorhandene Kompetenzen zu vertiefen und zu erweitern oder sich neues Wissen anzueignen. Interessierte, die arbeitsuchend sind, sich beruflich neu orientieren oder ihr Fachwissen ausbauen möchten, unterstützen wir mit kompetenter, individueller Beratung zu geeigneten Bildungsmaßnahmen.

Unsere Qualifizierungsangebote und Beschäftigungsprojekte sind mit hohen Praxisanteilen ausgestattet, die es ermöglichen, sich neuen beruflichen Herausforderungen mit frischem Wissen und gesteigertem Selbstbewusstsein erfolgreich zu stellen.

Umschulungen bieten allen Menschen, die nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig sein können, die Chance, sich für eine andere Tätigkeit zu qualifizieren. Sie erfolgen meistens über eine Förderung durch einen öffentlichen Auftraggeber (Agentur für Arbeit/Jobcenter) oder auf Veranlassung eines anderen Leistungsträgers wie beispielsweise einer Berufsgenossenschaft, einer Rentenversicherung oder des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr. Jede Umschulung wird mit einer Prüfung vor der zuständigen Kammer oder einer staatlichen Behörde abgeschlossen und führt in der Regel zu einem anerkannten Berufsabschluss. Ihre Dauer beträgt in den meisten Fällen zwei Jahre.

Detaillierte Informationen zu den Inhalten und den Voraussetzungen unserer Weiterbildungs- und Umschulungsangebote finden sich hier:

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Ganzheitliches Coaching mit psychologischer Begleitung "Balance plus - Bedürfnisse anerkennen, Lebensfreude aufbauen, neue Chancen entwickeln" - zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit in Wolfenbüttel

Schulort
Oskar Kämmer Schule
Wullenweberstraße 1a
38304 Wolfenbüttel

auf Anfrage

Beschreibung

Individuelle, ganzheitliche Betreuung mit psychologischer Begleitung nach §16k SGB II auch als aufsuchendes Einzelcoaching zur Heranführung an eine Ausbildung oder Arbeit, zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit und/oder Begleitung während einer Ausbildung. Ferner Erkennen von Bedürfnissen, Aufbau von Lebensfreude, Entwicklung neuer Chancen sowie Stabilisierung der Persönlichkeit und Motivation.

Maßnahmeinhalte:

• Maßnahmestart mit der vertraglichen Abwicklung, Kennenlernen, Datenschutz
• Profiling: Feststellen persönlicher Schwierigkeiten und Herausforderungen, Strategieplanung zum Überwinden
• Neue Tagesroutine entwickeln
• Alltag strukturieren
• Hilfe bei Vereinbarung von und Begleitung zu Terminen
• Kinderbetreuung organisieren
• Behördenanträge gemeinsam ausfüllen
• Bürgergeld richtig beantragen
• Finanzielle Zuschüsse finden
• gemeinsame Wohnraumsuche
• Tipps rund um den Haushalt (Kosten einsparen (Energie, Lebensmittel)
• Budgetplanung, Haushaltsplanung
• Stärken kennenlernen und einsetzen
• Resilienz stärken
• Überwindung von Widerständen
• Lösungsstrategien entwickeln
• Veränderungen fördern und begleiten
• Meine Rolle im Leben
• Aktivierung von Ressourcen
• Umgang mit Konflikten und Stress
• Wohin soll es für mich gehen?
• Zeithorizonte und Visualisierung
• Logbuch erstellen
• Strategieberatung
• Überblick über finanzielle Situation
• Talentmarketing
• Glücklich werden und bleiben
• Achtsamkeit und Selbstfürsorge
• Work-Life-Balance
• Beziehungen und Partnerschaft stärken
• Die Wohnung zum Zuhause machen
• Körper und Geist stärken
• Nachhaltige Stärkung der Eigeninitiative und Motivation

Ziel

Ziel der ganzheitlichen Betreuung ist der Aufbau (und in der Folge die Stabilisierung) der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). Unter ganzheitlicher Betreuung werden Methoden verstanden, welche die Einschätzung und Entwicklung persönlicher Kompetenzen und Perspektiven über Anregungen zur Selbstreflexion bis hin zur Überwindung von Handlungsbedarfen umfasst. Ganzheitliche Betreuung im Sinne des § 16k SGB II bedeutet, dass an besonderen, individuellen Problemlagen gearbeitet wird, die sich auf die Beschäftigungsfähigkeit auswirken. Die/Der Coach/in hat dabei keine Fall-, sondern die Umsetzungsverantwortung für ausgewählte Aktivitäten. Er/sie nimmt dabei die Person und ihre jeweilige Lebenssituation insgesamt in den Blick und betrachtet nicht nur arbeitsmarktrelevante Inhalte, sondern auch soziale und strukturelle Aspekte. Zugleich sollen die Potenziale der/des ELB dabei wahrgenommen und individuelle Förderlücken geschlossen werden.

Zielgruppe

Zur Zielgruppe der Maßnahme gehören:


• Personenkreis, der nach §16k SGB II förderfähig ist,
• von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende,
• Arbeitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte,
• Personen mit familiären Betreuungspflichten und/oder nach Elternzeit,
• Arbeitssuchenden 50 +,
• Personen mit teilweise schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen,
• Personen in prekären Lebenslagen,
• Personen mit Flucht- und/oder Migrationshintergrund,
• junge Erwachsene U25, die an eine Ausbildung herangeführt werden sollen,
• Personen, die vor einer Umschulung oder Weiterbildung stehen
• Auszubildende

 

Zielgruppe gemäß Weisung der BA:

Gefördert werden können ELB, die aufgrund ihrer besonderen Problemlagen Schwierigkeiten haben, Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen und in ihrer Beschäftigungsfähigkeit beeinträchtigt sind.

Gefördert werden können auch junge Menschen, die eine Unterstützung zur Heranführung an eine Ausbil-dung und/oder zur Begleitung während einer Ausbildung benötigen, um ihre Ausbildungsfähigkeit zu ent-wickeln. Davon sind alle Ausbildungsformen umfasst.

Gefördert werden können auch ELB, für die ein Rehabilitationsträger im Sinne des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch – zuständig ist. Die Förderung umfasst jedoch keine spezifischen Leistungen der beruflichen Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), sondern hat bezüglich der Inanspruchnahme der Leistungen Dritter nur eine verweisende Funktion. Die Voraussetzungen sind in den Fachlichen Weisungen zu § 5 SGB II und § 22 SGB III geregelt.

Männer und Frauen sollen gleichberechtigt gemäß § 16k SGB II gefördert werden. Beispielsweise soll bereits bei der Planung geprüft werden, ob spezifische Belange von Frauen und Männern berücksichtigt werden müssen, um eine gleichberechtigte Förderung zu erreichen.

Kinder und Jugendliche, die die Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt haben bzw. von dieser seitens der Landesbehörde nicht verbindlich freigestellt wurden, können entsprechend der aktuellen Regelungen keine Teilnehmenden einer Maßnahme sein. Kinder und Jugendliche können aber im Zuge der ganzheitlichen Betreuung als Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft einbezogen werden.

Voraussetzungen

Gutschein der Bundesagentur für Abreit/des Jobcenters

Abschluss
Sonstige
Fördermöglichkeiten

Gutschein der Bundesagentur für Abreit/des Jobcenters

Unterrichtsform

Teilzeit

Unterrichtszeiten

Die individuelle Teilnahmedauer eines Teilnehmers wird vom Bedarfsträger festgelegt.
Die Maßnahme kann 1 bis 52 Wochen dauern, in der Regel mit 2 Kontakten zu je 2 UE pro Woche, max. 208 UE.
Der 24. und 31. Dezember eines Jahres sind generell maßnahmefreie Tage.

Beratung
Frau Züleyha Özcan
05331 858818
z.oezcan@oks.de

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