Qualifizierung mit Praxis
Eine Weiterbildung bietet die Möglichkeit, vorhandene Kompetenzen zu vertiefen und zu erweitern oder sich neues Wissen anzueignen. Interessierte, die arbeitsuchend sind, sich beruflich neu orientieren oder ihr Fachwissen ausbauen möchten, unterstützen wir mit kompetenter, individueller Beratung zu geeigneten Bildungsmaßnahmen.
Unsere Qualifizierungsangebote und Beschäftigungsprojekte sind mit hohen Praxisanteilen ausgestattet, die es ermöglichen, sich neuen beruflichen Herausforderungen mit frischem Wissen und gesteigertem Selbstbewusstsein erfolgreich zu stellen.
Umschulungen bieten allen Menschen, die nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig sein können, die Chance, sich für eine andere Tätigkeit zu qualifizieren. Sie erfolgen meistens über eine Förderung durch einen öffentlichen Auftraggeber (Agentur für Arbeit/Jobcenter) oder auf Veranlassung eines anderen Leistungsträgers wie beispielsweise einer Berufsgenossenschaft, einer Rentenversicherung oder des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr. Jede Umschulung wird mit einer Prüfung vor der zuständigen Kammer oder einer staatlichen Behörde abgeschlossen und führt in der Regel zu einem anerkannten Berufsabschluss. Ihre Dauer beträgt in den meisten Fällen zwei Jahre.
Detaillierte Informationen zu den Inhalten und den Voraussetzungen unserer Weiterbildungs- und Umschulungsangebote finden sich hier:
Sprachprüfung "Pflegefachsprachlicher Kompetenznachweis"
Oskar Kämmer Schule
Heinrich-Büssing-Ring 41a-f
38102 Braunschweig
Termine
Termine werden individuell im Rahmen einer Einzelprüfung abgestimmt.
Ansprechperson
Herr Michael Koperski0531 2211-0
pflege-bs@oks.de
Frau Mariola Pacholski
0531 2211-286
Beschreibung
- Schriftlicher Prüfungsteil (90 Minuten)
- Mündlich-praktischer Prüfungsteil (135 Minuten)
Kompetenznachweis
Der Prüfling weist seine pflegefachsprachlichen Kenntnisse bezogen auf eine Pflegesituation durch eigenstandig formulierte Beantwortung und Begründung in schriftlicher Form nach (z.B. durch das Erstellen einer Pflegeplanung).
Im Rahmen einer Dienstübergabe (am Beispiel einer Pflegesituation) kann der Prüfling mündlich repetieren, schildern und benennen. Im Kontext einer praktischen Handlung (z.B. Blutdruckmessung) wird der Vorgang vom Prüfling verbalisiert und begründet. In einer abschließende Reflexion werden die Ablaufe nochmals zusammenfassend erläutert.
Ziel
Erwerb des Sprachzertifikat B2-Deutsch im Rahmen des Pflegefachsprachlichen Kompetenznachweises
Zielgruppe
Pflegefachkräfte mit anerkanntem Berufsabschluss in der Pflege nach Richtlinie 2005/36/EG, Anhang V Nr. 5.2.2. Entsprechende Ausbildungsnachweise sind zu erbringen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de
Voraussetzungen
Als Alternative zum Sprachzertifikat „B 2" wird qualifizierten ausländischen Pflegefachkräften* in Niedersachsen durch eine Sprachprüfung für Pflegefachkräfte ihre Berufszulassung schneller als bisher ermöglicht. Die bereits formalen und nonformalen Kenntnisse der deutschen Sprache können von den Antragstellern eingereicht werden. In einer mündlichen Eingangsüberprüfung wird eine Empfehlung für das Prüfungsverfahren ausgesprochen. Unter Anrechnung bereits erworbener sprachlicher Kenntnisse kann auch die direkte Prüfungszulassung erfolgen. Alternativ bieten wir in unseren Vorbereitungskursen mit unserem bereits erfahrenem Personal in Sprachfeststellungsverfahren eine gesicherte Vorbereitung auf die Sprachprüfung an.
* Pflegefachkräfte mit anerkanntem Berufsabschluss in der Pflege nach Richtlinie 2005/36/EG, Anhang V Nr. 5.2.2. Entsprechende Ausbildungsnachweise sind zu erbringen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de
Abschluss
Regionales Landesamt für Schule und Bildung
Fördermöglichkeiten
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber oder vereinbaren Sie mit uns ein Beratungsgespräch.
Unterrichtsform
Vollzeit