Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (AbE)
Mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, die sowohl im Einzelcoaching als auch in Gruppen durchgeführt werden, bieten wir den Teilnehmenden angepasst an ihre individuellen Bedarfe ein breites Angebotsspektrum zur Verbesserung ihrer Eingliederungschancen.
Von Maßnahmen zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen bis hin zur Eignungsfeststellung und beruflichen Kenntnisvermittlung in verschiedenen Fachbereichen ist alles dabei. Bewerbungscoaching bzw. -management sowie die Vorbereitung auf eine Arbeitsaufnahme bzw. Ausbildung oder Umschulung runden unser Angebot zur Verbesserung der Eingliederungschancen ab.
Sollten Sie nach Angeboten suchen, die Sie noch nicht im vorliegenden Produktkatalog finden, sprechen Sie uns gern an.
Gefördert wird diese Leistung u. a. mittels eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihre Beratungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
Ganzheitliches Coaching mit psychologischer Begleitung "Balance plus - Bedürfnisse anerkennen, Lebensfreude aufbauen, neue Chancen entwickeln" - zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit in Peine
Woltorfer Straße 72
31224 Peine
auf Anfrage
Individuelle, ganzheitliche Betreuung mit psychologischer Begleitung nach §16k SGB II auch als aufsuchendes Einzelcoaching zur Heranführung an eine Ausbildung oder Arbeit, zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit und/oder Begleitung während einer Ausbildung. Ferner Erkennen von Bedürfnissen, Aufbau von Lebensfreude, Entwicklung neuer Chancen sowie Stabilisierung der Persönlichkeit und Motivation.
Maßnahmeinhalte:
• Maßnahmestart mit der vertraglichen Abwicklung, Kennenlernen, Datenschutz
• Profiling: Feststellen persönlicher Schwierigkeiten und Herausforderungen, Strategieplanung zum Überwinden
• Neue Tagesroutine entwickeln
• Alltag strukturieren
• Hilfe bei Vereinbarung von und Begleitung zu Terminen
• Kinderbetreuung organisieren
• Behördenanträge gemeinsam ausfüllen
• Bürgergeld richtig beantragen
• Finanzielle Zuschüsse finden
• gemeinsame Wohnraumsuche
• Tipps rund um den Haushalt (Kosten einsparen (Energie, Lebensmittel)
• Budgetplanung, Haushaltsplanung
• Stärken kennenlernen und einsetzen
• Resilienz stärken
• Überwindung von Widerständen
• Lösungsstrategien entwickeln
• Veränderungen fördern und begleiten
• Meine Rolle im Leben
• Aktivierung von Ressourcen
• Umgang mit Konflikten und Stress
• Wohin soll es für mich gehen?
• Zeithorizonte und Visualisierung
• Logbuch erstellen
• Strategieberatung
• Überblick über finanzielle Situation
• Talentmarketing
• Glücklich werden und bleiben
• Achtsamkeit und Selbstfürsorge
• Work-Life-Balance
• Beziehungen und Partnerschaft stärken
• Die Wohnung zum Zuhause machen
• Körper und Geist stärken
• Nachhaltige Stärkung der Eigeninitiative und Motivation
Ziel der ganzheitlichen Betreuung ist der Aufbau (und in der Folge die Stabilisierung) der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). Unter ganzheitlicher Betreuung werden Methoden verstanden, welche die Einschätzung und Entwicklung persönlicher Kompetenzen und Perspektiven über Anregungen zur Selbstreflexion bis hin zur Überwindung von Handlungsbedarfen umfasst. Ganzheitliche Betreuung im Sinne des § 16k SGB II bedeutet, dass an besonderen, individuellen Problemlagen gearbeitet wird, die sich auf die Beschäftigungsfähigkeit auswirken. Die/Der Coach/in hat dabei keine Fall-, sondern die Umsetzungsverantwortung für ausgewählte Aktivitäten. Er/sie nimmt dabei die Person und ihre jeweilige Lebenssituation insgesamt in den Blick und betrachtet nicht nur arbeitsmarktrelevante Inhalte, sondern auch soziale und strukturelle Aspekte. Zugleich sollen die Potenziale der/des ELB dabei wahrgenommen und individuelle Förderlücken geschlossen werden.
Zur Zielgruppe der Maßnahme gehören:
• Personenkreis, der nach §16k SGB II förderfähig ist,
• von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende,
• Arbeitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte,
• Personen mit familiären Betreuungspflichten und/oder nach Elternzeit,
• Arbeitssuchenden 50 +,
• Personen mit teilweise schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen,
• Personen in prekären Lebenslagen,
• Personen mit Flucht- und/oder Migrationshintergrund,
• junge Erwachsene U25, die an eine Ausbildung herangeführt werden sollen,
• Personen, die vor einer Umschulung oder Weiterbildung stehen
• Auszubildende
Zielgruppe gemäß Weisung der BA:
Gefördert werden können ELB, die aufgrund ihrer besonderen Problemlagen Schwierigkeiten haben, Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen und in ihrer Beschäftigungsfähigkeit beeinträchtigt sind.
Gefördert werden können auch junge Menschen, die eine Unterstützung zur Heranführung an eine Ausbil-dung und/oder zur Begleitung während einer Ausbildung benötigen, um ihre Ausbildungsfähigkeit zu ent-wickeln. Davon sind alle Ausbildungsformen umfasst.
Gefördert werden können auch ELB, für die ein Rehabilitationsträger im Sinne des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch – zuständig ist. Die Förderung umfasst jedoch keine spezifischen Leistungen der beruflichen Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), sondern hat bezüglich der Inanspruchnahme der Leistungen Dritter nur eine verweisende Funktion. Die Voraussetzungen sind in den Fachlichen Weisungen zu § 5 SGB II und § 22 SGB III geregelt.
Männer und Frauen sollen gleichberechtigt gemäß § 16k SGB II gefördert werden. Beispielsweise soll bereits bei der Planung geprüft werden, ob spezifische Belange von Frauen und Männern berücksichtigt werden müssen, um eine gleichberechtigte Förderung zu erreichen.
Kinder und Jugendliche, die die Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt haben bzw. von dieser seitens der Landesbehörde nicht verbindlich freigestellt wurden, können entsprechend der aktuellen Regelungen keine Teilnehmenden einer Maßnahme sein. Kinder und Jugendliche können aber im Zuge der ganzheitlichen Betreuung als Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft einbezogen werden.
Gutschein der Bundesagentur für Abreit/des Jobcenters
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Teilzeit
Die individuelle Teilnahmedauer eines Teilnehmers wird vom Bedarfsträger festgelegt.
Die Maßnahme kann 1 bis 52 Wochen dauern, in der Regel mit 2 Kontakten zu je 2 UE pro Woche, max. 208 UE.
Der 24. und 31. Dezember eines Jahres sind generell maßnahmefreie Tage.