Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (AbE)
Mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, die sowohl im Einzelcoaching als auch in Gruppen durchgeführt werden, bieten wir den Teilnehmenden angepasst an ihre individuellen Bedarfe ein breites Angebotsspektrum zur Verbesserung ihrer Eingliederungschancen.
Von Maßnahmen zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen bis hin zur Eignungsfeststellung und beruflichen Kenntnisvermittlung in verschiedenen Fachbereichen ist alles dabei. Bewerbungscoaching bzw. -management sowie die Vorbereitung auf eine Arbeitsaufnahme bzw. Ausbildung oder Umschulung runden unser Angebot zur Verbesserung der Eingliederungschancen ab.
Sollten Sie nach Angeboten suchen, die Sie noch nicht im vorliegenden Produktkatalog finden, sprechen Sie uns gern an.
Gefördert wird diese Leistung u. a. mittels eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihre Beratungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
Weiterbildung zur Kindertagespflegeperson in Krefeld
Dießemer Bruch 181
47805 Krefeld
Termine auf Anfrage
- Modul 1: "Tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung"
- Modul 2: "Tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung"
- Praktikum Kita/TPF
Die Weiterbildung zur Kindertagespflege wird in zwei Modulen angeboten, die inhaltlich und strukturell aufeinander abgestimmt sind. Beide Module orientieren sich an den bundesweiten Anforderungen zur Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen nach dem Qualifizierungshandbuch (QHB) des DJI und ergänzen sich inhaltlich sinnvoll.
Modul 1 legt die fachlichen und persönlichen Grundlagen für die Tätigkeit in der Kindertagespflege. Es umfasst zentrale Themen wie die kindliche Entwicklung, die Rolle der Kindertagespflegeperson sowie rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen.
Modul 2 baut inhaltlich auf den erworbenen Kompetenzen aus Modul 1 auf und vertieft diese praxisnah. Es richtet sich an Personen, die bereits erste Erfahrungen gesammelt haben oder nach Modul 1 ihre Qualifizierung weiterführen möchten. Schwerpunkte liegen hier auf der pädagogischen Arbeit im Alltag, der Bildungsbegleitung, der Reflexion des eigenen Handelns sowie dem fachlichen Austausch.
Abschluss als Kindertagespflegeperson mit QHB-Zertifikat und Pflegerlaubnis.
Um Kinder in Tagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes nötig. In Nordrhein-Westfalen können Personen mit QHB-Zertifikat auch als Ersatzkraft in einer Kindertageseinrichtung tätig werden.
Prüfung im Rahmen des Beratungs- und Aufnahmegesprächs bei der OKS:
- Leistungsberechtigte nach dem Rechtskreis SGB II oder SGB III
- Nichtleistungsbezieher, Selbstzahler
- Mind. Hauptschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss
- Mind. Sprachniveau B1
- Erstgespräch beim zuständigen Jugendamt (Eignungsprüfung liegt in der Verantwor-tung der Jugendämter)
- Interesse an einer beruflichen Tätigkeit mit Kindern bzw. in der Kindertagespflege
- mind. einen Hauptschulabschluss
- und Sprachkompetenzen ab dem Niveau B1.
Abweichungen können in Absprache mit dem Kostenträger möglich sein. Außerdem muss eine Genehmigung des Interessenten vom zuständigen Jugendamt vorliegen. Das Jugendamt prüft die persönliche und formale Eignung für die Erteilung der Pflegeerlaubnis (die Pflegeerlaubnis wird i.d.R. nach Abschluss Modul 1 erteilt).
Für die Erteilung der Pflegeerlaubnis erforderlich (wird im Verlauf durch TN eingeholt bzw. im Rahmen der MN durchgeführt):
- Attest vom Hausarzt hinsichtlich der physischen und psychischen Eignung für die Tätigkeit als Tagespflegeperson
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz § 43
- „Erste-Hilfe-Nachweis für Notfälle bei Säuglingen und Kleinkindern“ (Dauer: mindestens 9 UE)
- Erweitertes Führungszeugnis
Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr - 18:00 Uhr flexibel vom Standort festlegbar.