Berufliche Weiterbildung (FbW)
Unsere Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung bieten Menschen, die entweder arbeitsuchend sind oder sich beruflich neu orientieren bzw. weiterqualifizieren möchten, die Möglichkeit, ihre vorhandenen Kompetenzen zielgerichtet zu vertiefen und zu erweitern oder sich neues Wissen anzueignen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Zu unseren Angeboten zählen neben Fort- und Weiterbildungen in bestimmten Fachbereichen und Qualifizierungen mit zertifiziertem Abschluss auch Umschulungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.
Sollten Sie nach Angeboten suchen, die Sie noch nicht im vorliegenden Produktkatalog finden, sprechen Sie uns gern an.
Gefördert wird diese Leistung u. a. mittels eines Bildungsgutscheins. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihre Beratungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
Betreuungskraft/Fachkraft in der häuslichen Pflege nach § 53b XI in Quedlinburg
Badeborner Weg 2
06484 Quedlinburg
auf Anfrage
Der Inhalt der Maßnahme orientiert sich an der Richtlinie nach § 53b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23. November 2016.
Sowohl stationäre Pflegeeinrichtungen wie Pflegeheime als auch teilstationäre Tagespflege-Einrich-tungen können das sogenannte zusätzliche Betreuungspersonal einstellen. Seit 2017 haben nach § 43b SGB XI alle Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Damit wird die bisherige, bis Ende 2016 geltende Regelung des § 87b SGB XI abgelöst. Aufgabe der Betreuungskräfte ist es unter anderem, in enger Kooperation mit den Pflegekräften bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen, Bas-teln usw. zu begleiten und zu unterstützen.
Aber auch in der häuslichen Pflege sind Alltagsbegleiter und Betreuungskräfte willkommen. Ihre Betreuungsleistungen werden von den Pflegekassen bezahlt, entweder über die Verhinderungspflege oder im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diese Qualifizierung ist speziell für eine Tätigkeit in ambulanten Einrichtungen/Sozialstationen vorgesehen.
• Baustein 1: Basiskurs Betreuungsarbeit in ambulanten Pflegeeinrichtungen
• Baustein 2: Aufbaukurs Betreuungsarbeit in ambulanten Pflegeeinrichtungen
• Baustein 3: Bewerbungstraining
Volljährige Leistungsberechtigte nach dem Rechtskreis SGB II oder SGB III, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose, die Interesse an einer Tätigkeit im Bereich
• der Betreuung dauerhaft pflegebedürftiger Menschen haben.
• die eine berufliche Tätigkeit in der ambulanten Pflege, der Kranken- und Altenpflege oder im sozialen Betreuungsdienst anstreben.
siehe Zielgruppe
Trägerzertifikat "Fachkraft in der häuslichen Pflege (Betreuungskraft nach § 53b SGB XI)“ Zusätzlich erwerben die Teilnehmenden den Führerschein der Klasse B.
BIldungsgutschein, oder Kostenübernahmeerklärung eines Dritten
Teilzeit