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Berufliche Weiterbildung (FbW)

Unsere Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung bieten Menschen, die entweder arbeitsuchend sind oder sich beruflich neu orientieren bzw. weiterqualifizieren möchten, die Möglichkeit, ihre vorhandenen Kompetenzen zielgerichtet zu vertiefen und zu erweitern oder sich neues Wissen anzueignen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Zu unseren Angeboten zählen neben Fort- und Weiterbildungen in bestimmten Fachbereichen und Qualifizierungen mit zertifiziertem Abschluss auch Umschulungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.  

Sollten Sie nach Angeboten suchen, die Sie noch nicht im vorliegenden Produktkatalog finden, sprechen Sie uns gern an.

Gefördert wird diese Leistung u. a. mittels eines Bildungsgutscheins. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihre Beratungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder Jobcenter.

Sprachprüfung "Pflegefachsprachlicher Kompetenznachweis"

Oskar Kämmer Schule
Heinrich-Büssing-Ring 41a-f
38102 Braunschweig

Termine

Termine werden individuell im Rahmen einer Einzelprüfung abgestimmt.

Ansprechperson

Herr Michael Koperski
0531 2211-0
pflege-bs@oks.de

Frau Mariola Pacholski
0531 2211-286

Kontakt aufnehmen

Beschreibung

  • Schriftlicher Prüfungsteil (90 Minuten)
  • Mündlich-praktischer Prüfungsteil (135 Minuten)

Kompetenznachweis
Der Prüfling weist seine pflegefachsprachlichen Kenntnisse bezogen auf eine Pflegesituation durch eigenstandig formulierte Beantwortung und Begründung in schriftlicher Form nach (z.B. durch das Erstellen einer Pflegeplanung).

Im Rahmen einer Dienstübergabe (am Beispiel einer Pflegesituation) kann der Prüfling mündlich repetieren, schildern und benennen. Im Kontext einer praktischen Handlung (z.B. Blutdruckmessung) wird der Vorgang vom Prüfling verbalisiert und begründet. In einer abschließende Reflexion werden die Ablaufe nochmals zusammenfassend erläutert.

Ziel

Erwerb des Sprachzertifikat B2-Deutsch im Rahmen des Pflegefachsprachlichen Kompetenznachweises

Zielgruppe

Pflegefachkräfte mit anerkanntem Berufsabschluss in der Pflege nach Richtlinie 2005/36/EG, Anhang V Nr. 5.2.2. Entsprechende Ausbildungsnachweise sind zu erbringen.  Weitere Informationen erhalten Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de

Voraussetzungen

Als Alternative zum Sprachzertifikat „B 2" wird qualifizierten ausländischen Pflegefachkräften* in Niedersachsen durch eine Sprachprüfung für Pflegefachkräfte ihre Berufszulassung schneller als bisher ermöglicht. Die bereits formalen und nonformalen Kenntnisse der deutschen Sprache können von den Antragstellern eingereicht werden. In einer mündlichen Eingangsüberprüfung wird eine Empfehlung für das Prüfungsverfahren ausgesprochen. Unter Anrechnung bereits erworbener sprachlicher Kenntnisse kann auch die direkte Prüfungszulassung erfolgen. Alternativ bieten wir in unseren Vorbereitungskursen mit unserem bereits erfahrenem Personal in Sprachfeststellungsverfahren eine gesicherte Vorbereitung auf die Sprachprüfung an.

* Pflegefachkräfte mit anerkanntem Berufsabschluss in der Pflege nach Richtlinie 2005/36/EG, Anhang V Nr. 5.2.2. Entsprechende Ausbildungsnachweise sind zu erbringen.  Weitere Informationen erhalten Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de

 

Abschluss

Regionales Landesamt für Schule und Bildung

Fördermöglichkeiten

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber oder vereinbaren Sie mit uns ein Beratungsgespräch.

Unterrichtsform

Vollzeit

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