Qualifizierung mit Praxis
Eine Weiterbildung bietet die Möglichkeit, vorhandene Kompetenzen zu vertiefen und zu erweitern oder sich neues Wissen anzueignen. Interessierte, die arbeitsuchend sind, sich beruflich neu orientieren oder ihr Fachwissen ausbauen möchten, unterstützen wir mit kompetenter, individueller Beratung zu geeigneten Bildungsmaßnahmen.
Unsere Qualifizierungsangebote und Beschäftigungsprojekte sind mit hohen Praxisanteilen ausgestattet, die es ermöglichen, sich neuen beruflichen Herausforderungen mit frischem Wissen und gesteigertem Selbstbewusstsein erfolgreich zu stellen.
Umschulungen bieten allen Menschen, die nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig sein können, die Chance, sich für eine andere Tätigkeit zu qualifizieren. Sie erfolgen meistens über eine Förderung durch einen öffentlichen Auftraggeber (Agentur für Arbeit/Jobcenter) oder auf Veranlassung eines anderen Leistungsträgers wie beispielsweise einer Berufsgenossenschaft, einer Rentenversicherung oder des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr. Jede Umschulung wird mit einer Prüfung vor der zuständigen Kammer oder einer staatlichen Behörde abgeschlossen und führt in der Regel zu einem anerkannten Berufsabschluss. Ihre Dauer beträgt in den meisten Fällen zwei Jahre.
Detaillierte Informationen zu den Inhalten und den Voraussetzungen unserer Weiterbildungs- und Umschulungsangebote finden sich hier:
Auffrischungskurs für Betreuungskräfte in der Pflege (nach §43b SGB XI, ehemals §87b) in Gifhorn
Braunschweiger Straße 137
38518 Gifhorn
• 11. und 12. Februar 2026 • 18. und 19. März 2026 • 27. und 28. Mai 2026 • 24. und 25. Juni 2026 • 09. und 10. September 2026 • 24. und 24. September 2026 • 04. und 05. November 2026
Zweitägige Fortbildung für Betreuungskräfte nach 43b SGB XI (ehemals §87b.
Ziel: Wissen aktualisieren und die berufliche Praxis reflektieren.
Im Rahmen der zweitägigen Fortbildung werden ein oder mehrere Themen schwerpunktmäßig vermittelt. Ergänzend erfolgt eine intensive Reflektion über die Rolle als Betreuungskraft in der Zusammenarbeit mit Pflegefachkräften.
> Qualifikation als Betreuungskraft (Basisqualifikation) oder
> Berufsabschluss als Altenpflegerin/Altenpfleger oder
> Berufsabschluss als Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger
> Weitere Berufsabschlüsse können anerkannt werden, wir beraten Sie gern!