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Qualifizierung mit Praxis

Eine Weiterbildung bietet die Möglichkeit, vorhandene Kompetenzen zu vertiefen und zu erweitern oder sich neues Wissen anzueignen. Interessierte, die arbeitsuchend sind, sich beruflich neu orientieren oder ihr Fachwissen ausbauen möchten, unterstützen wir mit kompetenter, individueller Beratung zu geeigneten Bildungsmaßnahmen.

Unsere Qualifizierungsangebote und Beschäftigungsprojekte sind mit hohen Praxisanteilen ausgestattet, die es ermöglichen, sich neuen beruflichen Herausforderungen mit frischem Wissen und gesteigertem Selbstbewusstsein erfolgreich zu stellen.

Umschulungen bieten allen Menschen, die nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig sein können, die Chance, sich für eine andere Tätigkeit zu qualifizieren. Sie erfolgen meistens über eine Förderung durch einen öffentlichen Auftraggeber (Agentur für Arbeit/Jobcenter) oder auf Veranlassung eines anderen Leistungsträgers wie beispielsweise einer Berufsgenossenschaft, einer Rentenversicherung oder des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr. Jede Umschulung wird mit einer Prüfung vor der zuständigen Kammer oder einer staatlichen Behörde abgeschlossen und führt in der Regel zu einem anerkannten Berufsabschluss. Ihre Dauer beträgt in den meisten Fällen zwei Jahre.

Detaillierte Informationen zu den Inhalten und den Voraussetzungen unserer Weiterbildungs- und Umschulungsangebote finden sich hier:

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Betreuungskraft/Fachkraft in der häuslichen Pflege nach § 53b XI in Quedlinburg

Schulort
Oskar Kämmer Schule
Badeborner Weg 2
06484 Quedlinburg

auf Anfrage

Beschreibung

Der Inhalt der Maßnahme orientiert sich an der Richtlinie nach § 53b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23. November 2016.

 

Sowohl stationäre Pflegeeinrichtungen wie Pflegeheime als auch teilstationäre Tagespflege-Einrich-tungen können das sogenannte zusätzliche Betreuungspersonal einstellen. Seit 2017 haben nach § 43b SGB XI alle Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Damit wird die bisherige, bis Ende 2016 geltende Regelung des § 87b SGB XI abgelöst. Aufgabe der Betreuungskräfte ist es unter anderem, in enger Kooperation mit den Pflegekräften bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen, Bas-teln usw. zu begleiten und zu unterstützen.

 

Aber auch in der häuslichen Pflege sind Alltagsbegleiter und Betreuungskräfte willkommen. Ihre Betreuungsleistungen werden von den Pflegekassen bezahlt, entweder über die Verhinderungspflege oder im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diese Qualifizierung ist speziell für eine Tätigkeit in ambulanten Einrichtungen/Sozialstationen vorgesehen.

• Baustein 1: Basiskurs Betreuungsarbeit in ambulanten Pflegeeinrichtungen

• Baustein 2: Aufbaukurs Betreuungsarbeit in ambulanten Pflegeeinrichtungen

• Baustein 3: Bewerbungstraining

Zielgruppe

Volljährige Leistungsberechtigte nach dem Rechtskreis SGB II oder SGB III, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose, die Interesse an einer Tätigkeit im Bereich

• der Betreuung dauerhaft pflegebedürftiger Menschen haben.

• die eine berufliche Tätigkeit in der ambulanten Pflege, der Kranken- und Altenpflege oder im sozialen Betreuungsdienst anstreben.

Voraussetzungen

siehe Zielgruppe

Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Abschlussanmerkungen

Trägerzertifikat "Fachkraft in der häuslichen Pflege (Betreuungskraft nach § 53b SGB XI)“ Zusätzlich erwerben die Teilnehmenden den Führerschein der Klasse B.

Fördermöglichkeiten

BIldungsgutschein, oder Kostenübernahmeerklärung eines Dritten

Unterrichtsform

Teilzeit

Beratung
Frau Ilona Gocht
Badeborner Weg 2
06484 Quedlinburg
03946 524521
i.gocht@oks.de

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