Qualifizierung mit Praxis
Eine Weiterbildung bietet die Möglichkeit, vorhandene Kompetenzen zu vertiefen und zu erweitern oder sich neues Wissen anzueignen. Interessierte, die arbeitsuchend sind, sich beruflich neu orientieren oder ihr Fachwissen ausbauen möchten, unterstützen wir mit kompetenter, individueller Beratung zu geeigneten Bildungsmaßnahmen.
Unsere Qualifizierungsangebote und Beschäftigungsprojekte sind mit hohen Praxisanteilen ausgestattet, die es ermöglichen, sich neuen beruflichen Herausforderungen mit frischem Wissen und gesteigertem Selbstbewusstsein erfolgreich zu stellen.
Umschulungen bieten allen Menschen, die nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig sein können, die Chance, sich für eine andere Tätigkeit zu qualifizieren. Sie erfolgen meistens über eine Förderung durch einen öffentlichen Auftraggeber (Agentur für Arbeit/Jobcenter) oder auf Veranlassung eines anderen Leistungsträgers wie beispielsweise einer Berufsgenossenschaft, einer Rentenversicherung oder des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr. Jede Umschulung wird mit einer Prüfung vor der zuständigen Kammer oder einer staatlichen Behörde abgeschlossen und führt in der Regel zu einem anerkannten Berufsabschluss. Ihre Dauer beträgt in den meisten Fällen zwei Jahre.
Detaillierte Informationen zu den Inhalten und den Voraussetzungen unserer Weiterbildungs- und Umschulungsangebote finden sich hier:
Step by Step - Erwerb von Grundkompetenzen in Wolfenbüttel
Wullenweberstraße 1a
38304 Wolfenbüttel
Termine auf Anfrage
Die Teilnehmenden sollen ihre Grundkompetenzen im Lesen, Schreiben und/oder Mathematik und/oder im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien erweitern sowie an Lernprozesse herangeführt werden und Lernkompetenz erwerben.
Ziel ist es, die Teilnehmenden auf eine anschließende berufliche Qualifizierung/Weiterbildung o.ä. vorzubereiten bzw. dass sie dem Beschäftigungsmarkt mit den erforderlichen Arbeitsmarktkompetenzen zur Verfügung stehen.
Bei der Zielgruppe handelt es sich um Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die förderfähig nach SGB II und SGBI III sind.
Außerdem:
- Insbesondere leistungsschwächere und bildungsentwöhnte Personen
- Ggf. mit wenig Lernkompetenz
- Niveau der bereits vorhandenen Grundkompetenzen im Lesen und Schreiben über funktionalem Analphabetismus
- Mind. Sprachniveau B1